Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag des Jahres 2020 beträgt unabhängig der Einnahmen
für alleinstehende und verheiratete oder in Lebenspartnerschaft befindliche
Mitglieder i.S.d. § 26 EStG € 145,- .
Bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung für mehrere Jahre erfolgt
eine rückwirkende Aufnahme.
Es sind dann auch die Beiträge der entsprechenden Vorjahre zu entrichten.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Der Beitrag kann weiterhin als Werbungskosten geltend gemacht werden.