Grundsteuererklärung
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach dem Steuerberatungsgesetz
leider nicht bei der Grundsteuererklärung behilflich sein.
1. Möglichkeit
Seit dem 1.7.2022 ist die Grundsteuererklärung online unter
Elster.de hinterlegt.
Diese ist Online auszufüllen und bis zum 31.1.2023 abzusenden.
Sie kommen allerdings an das Formular nur mittels einer Anmelde-
prozedur bei Elster.de heran.
Sie erhalten dann die Authentifizierungsdatei und mit separater
Post den Aktivierungscode.
Sie können sich dann mit der Authentifizierungsdatei und Ihrem Passwort
einloggen.
2. Möglichkeit
Ohne ein Elster Konto zu eröffnen, können "Privateigentümer" auch den
Online-Service des Bundesfinanzministeriums nutzen.
Sie müssen allerdings zuerst Testfragen beantworten, ob die Vereinfachung
für Sie zutrifft. Wenn ja, können Sie sich auch vereinfacht anmelden.
Diesen erreichen Sie unter
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
3. Möglichkeit
Sie laden sich das Formular down über unseren Link.
Bei Privateigentum reichen die ersten elf Seiten.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie die Daten über unseren
Account bei uns im Büro eingeben.
Hierzu ist aber eine Terminvereinbarung nötig.
Grundsteuer
Den Bodenrichtwert können Sie beim Gutachterausschuss mit der BORIS-Datei
erfragen.
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de
In jedem Fall sollten Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen,
da vermutlich eine Verfassungswidrigkeit beim Bundesmodell vorliegt.
Ein Mustereinspruchsschreiben hat der Bund der Steuerzahlet zur Verfügung gestellt,
dort über die Homepage abrufbar.
Drei Verfahren sind auch schon beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängig, auf die
Sie sich berufen können.